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  • Pauschale Bearbeitungsgebühr für Prüfung und Angebotserstellung bei abgelehnter Reparatur oder Re-Kalibration

Pauschale Bearbeitungsgebühr für Prüfung und Angebotserstellung bei abgelehnter Reparatur oder Re-Kalibration

€400,00 *

* Preis ohne MwSt. - zzgl. Versandkosten

Für Prüfung, Fehleranalyse und Angebotserstellung eingesandter Electronic Scales entsteht technischer und administrativer Aufwand. Wird keine Reparatur oder Re-Kalibration beauftragt, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 400,00 EUR netto berechnet.

Mit Lieferrückstand

Da es vereinzelt vorkommt, dass nach Einsendung einer Electronic Scale keine Reparatur und/oder Re-Kalibration beauftragt wird, entsteht für die Prüfung, Bewertung und Angebotserstellung ein erheblicher Arbeits-, Zeit- sowie Materialaufwand.

Zur Erstellung eines Reparatur- oder Kalibrationsangebotes können insbesondere folgende Arbeiten erforderlich sein:

  • Wareneingang und Handling, einschließlich Aus- und Einpacken der Geräte
  • Durchführung einer Eingangs- und Genauigkeitsprüfung, gegebenenfalls mit wiederholten Messungen bei unklaren Ergebnissen
  • Funktionsprüfung sowie Fehleranalyse zur Feststellung möglicher Defekte oder erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen
  • Erstellung eines technischen Prüf- und Kostenvoranschlags
  • Erforderliche Demontage- und Montagearbeiten einschließlich gegebenenfalls notwendiger Wiederinbetriebnahme
  • Erstellung von Begleit- und Versanddokumentationen, einschließlich Lieferscheinen sowie gegebenenfalls Zoll- oder Handelsunterlagen
  • Organisation von Transport und Logistik sowie anfallende Fracht- und Versandaufwendungen

Diese Leistungen werden unabhängig davon erbracht, ob anschließend ein Reparatur- oder Kalibrationsauftrag erteilt wird.

Sofern ein erstelltes Angebot für Reparatur und/oder Re-Kalibration abgelehnt oder kein Auftrag erteilt wird, behalten wir uns daher vor, für den entstandenen Prüf-, Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 EUR netto zu berechnen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Die Berechnung der Pauschale bleibt vorbehaltlich des Nachweises eines höheren oder niedrigeren tatsächlichen Aufwands.