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Lieferungen innerhalb der Europäischen Union

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (Innergemeinschaftliche Lieferungen) können wir nur ausführen, wenn Sie über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen: Bitte beachten Sie, dass wir Lieferungen innerhalb der Europäischen Union ohne Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie der korrekten Rechtsform des Unternehmens und der zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehörenden Adresse nicht ausführen können, da wir leider gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html) zu überprüfen.

Informationen von Ihnen:

Zur schnellen und korrekten Erstellung eines Angebotes oder der Bearbeitung Ihrer Bestellung benötigen wir folgende Angaben:

  • Umsatzsteueridentifkationsnummer
  • Ihre Auftragsnummer sofern vorhanden
  • E-Mail Adresse für PDF Rechnungen
  • E-Mail Adresse für Auftragsbestätigungen falls abweichend
  • Rechnungsadresse mit Rechtsform des Unternehmens
  • Lieferadresse und Empfänger falls abweichend
  • Unsere Lieferantennummer sofern vorhanden

Versand innerhalb der Europäischen Union:

Wir versenden in der Regel immer mit UPS. Die Versandkosten von 1 kg - 32 kg finden Sie unter folgendem Link:

Standard-Frachtkosten bis zu 32 kg

Aktuelle Hinweise zu den Versandkosten, wie z.B. die "PEAK"-Zuschläge von UPS für schwere Pakete in den Monaten Oktober bis Dezember, finden Sie immer aktuell in unserer Rubrik "Versandkosten". Ein Versand mit Ihrer Kundennummer über FEDEX/TNT oder UPS ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie einen Versand mit DHL mit Ihrer Kundennummer wünschen, ist dies ebenfalls möglich. Allerdings sind wir bei DHL in einer Bürokratiefalle gefangen. Um eine Sendung in das System von DHL eingeben zu können, ist eine Kundennummer des Versenders zwingend erforderlich. Da wir aber keine Sendungen auf unsere Kosten mit DHL versenden, erhalten wir keine Kundennummer und können daher auch keine Sendungen in das System von DHL eingeben. Aufgrund dieser Situation bitten wir Sie, in einem solchen Fall die Abholung selbst zu beauftragen und uns das DHL-Label per E-Mail zuzusenden. 

Reihengeschäfte innerhalb der Europäischen Union!

Wenn Sie in einem Land der Europäischen Union ansässig sind und eine Lieferung an eine Adresse in einem anderen Land der Europäischen Union wünschen, müssen Sie aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen in der EU die Abholung bei uns selbst beauftragen. Bitte senden Sie uns in diesem Fall die Versandaufkleber per E-Mail zu und teilen Sie uns dies bei der Bestellung mit, damit wir Ihnen die Versandkosten nicht in Rechnung stellen. Eine nachträgliche Stornierung der Versandkosten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn möglich, bitten wir in einem solchen Fall um Abholung durch UPS, da wir in der Bundesrepublik Deutschland mit der Gelangensbestätigung eine besondere, zusätzliche Form der Bürokratie haben.

Gelangensbestätigung:

Warum benötigen wir eine Gelangensbestätigung "confirmation of arrival" oder "entry certificate"? Für Jeden Versand in Länder der Europäischen Union muss der deutsche Verkäufer bei einer Umsatzsteuerprüfung einen Nachweis über den Versand vorlegen können. Wenn wir mit UPS versenden, erhalten wir diese Bestätigung automatisch im UPS-System. Wenn wir die Ware mit TNT/FEDEX oder DHL versenden, finden wir das Dokument in deren Systemen unter der Trekkingnummer des Versanddokuments, müssen uns aber jedes Mal in das jeweilige System des Paketdienstes einloggen, was uns viel Zeit kostet. Wenn die Ware von einem Spediteur abgeholt wird, haben wir diese Möglichkeit nicht. Daher benötigen wir zwingend eine Spediteursbescheinigung. Diese müssen wir bei einer Prüfung durch das zuständige Finanzamt vorlegen. Willkommen in der deutschen Bürokratiehölle.

Für jede von Ihnen bei uns getätigte Bestellung ist der nachstehende Text ein verbindlicher Bestandteil des Kaufvertrages:

1 Der [Einführer/Käufer] verkauft, exportiert oder reexportiert weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Abkommen geliefert werden und in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen.

2 Der [Importeur/Käufer] bemüht sich nach besten Kräften, sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.

3 Der [Importeur/Käufer] richtet einen angemessenen Überwachungsmechanismus ein und erhält ihn aufrecht, um Verhaltensweisen von Dritten in der nachgelagerten Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln würden.

4 Jeder Verstoß gegen die Absätze (1), (2) oder (3) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieses Abkommens dar, und der [Exporteur/Verkäufer] ist berechtigt, angemessene Abhilfemaßnahmen zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Beendigung dieses Abkommens. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, allen zuständigen staatlichen Behörden über den Vorfall Mitteilung zu machen.

5 Der [Importeur/Käufer] unterrichtet den [Exporteur/Verkäufer] unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3), einschließlich etwaiger einschlägiger Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln könnten. Der [Importeur/Käufer] stellt dem [Exporteur/Verkäufer] innerhalb von zwei Wochen nach der einfachen Anforderung solcher Informationen Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Absätzen (1), (2) und (3) zur Verfügung."

Lieferungen nur an Gewerbetreibende und Institute des öffentlichen Rechts.